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Vorsorgebuch: Bestattungsvorsorge

 

Manfred Alberti Vorsorgebuch: Alter - Sterben - Bestattung, mit hilfreichen Tipps und Checklisten, Neukirchener Verlag 2015, 384 Seiten € 19.99 ISBN 978-3-7615-6188-1

 

 

Entwurf 5 für Seniorenkreise oder Erwachsenenbildung:

 

Meine Bestattung - da habe ich meine Vorstellungen“

(Erfahrungen und Vorschläge der Teilnehmer sollten Vorrang haben.

Teilweise könnten die genannten Kapitel vorgelesen werden.)

 

0. Unschönes Thema: Aber wenn einmal besprochen und erledigt: grosse innere Entlastung (siehe Geleitwort von Nikolaus Schneider S. 7)

 

1. Grundsätzliche Rat: Bestattungsvorsorgevertrag bei Bestatter abschliessen

(siehe Kap. 2.26)

- Vorteile:

-- Ihr persönlicher Wille wird festgelegt, durch einen Vertrag besiegelt und so auch ausgeführt.

-- Niemand kann diesen Vertrag verändern, wenn Sie das nicht wollen.

-- Alle wichtigen Fragen sind rechtzeitig bedacht.

-- Auch bei Betreuung und bei Geldmangel nach langem Seniorenheimaufenthalt bleibt die festgelegte und frühzeitig bezahlte Beerdigung gesichert.

-- Keine stressigen Überlegungen und Entscheidungen sind für Angehörige nach dem Todesfall notwendig.

 

2. Wie wird ein solcher Vertrag abgeschlossen?

2.1. Man besucht nach Absprache, möglichst mit einer Vertrauensperson, den Bestatter oder er kommt zu Ihnen.

2.2. Der Bestatter erfragt alle nötigen Entscheidungen und notiert sich Ihren Willen und Ihre Wünsche.

2.3. Der Bestatter rechnet aus, welche Kosten entstehen und noch nicht durch versicherungen etc. gedeckt sind.

2.4. Der Vertrag kann nach Klärung aller offenen Fragen abgeschlossen werden, wobei allerdings die Kosten auf den Angehörigen lasten. Deshalb dürfen diese als die Bezahlenden nach dem Todesfall den Auftrag zur Bestattung verändern.

2.5. Sinnvoll ist deshalb, die ausgerechneten Kosten bei der „Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG“ oder einem ähnlichen durch Banken abgesicherten Institut zu hinterlegen. (siehe Kap. 2.26.2.)

2.6. Der Bestatter bekommt erst nach Vorlage der Sterbeurkunde Zugriff auf dieses Konto.

2.7. Der Bestatter rechnet mit einer vorher festgelegten Person (Verwandter, Rechtsanwalt, Vertrauensperson etc) nach dem Sterbefall ab.

2.8. Der Überschuss kommt dem Erbe, dem Friedhof oder einem anderen vorher festgelegten Zweck zugute.

2.9. Dieses festgelegte Geld kann auch vom Sozialamt nicht angegriffen werden, wenn das Sozialamt Kosten für einen Seniorenheimaufenthalt übernehmen muss.

2.10. Ausdrücklich sollte vereinbart werden, dass auch ein vom Gericht eingesetzter Betreuer diesen Bestattungsvorsorgevertrag nicht „in Ihrem Namen“ ändern darf. (siehe Kap. 2.25.)

2.11. Ein Treuhandkonto des örtlichen Bestatters ist normalerweise nicht sicher, wenn der Bestatter insolvent wird.

2.12. Der Abschluss eines Bestattungsvorsorgevertrages ist kostenlos. Änderungen sind jederzeit möglich.

 

3. Was steht in einem solchen Vertrag drin?

Alles was sonst nach dem Todesfall mit dem Bestatter besprochen werden müsste: Friedhof, Grabstelle, Sarg oder Urne, Totenkleidung, Trauerfeier, Lieder, Spruch, Einladungen, Adressen, Anzeige, Nachfeier, Danksagungen, usw. usw. Alles Ihnen Wichtige kann darin festgelgt werden. (siehe Kap. 4., 5. und 6.)

 

4. Und die Angehörigen?

Normalerweise sind alle Angehörigen sehr froh und erleichtert, wenn der verstorbene frühzeit alles festgelegt und auch bezahlt hat. Weitreichende Entscheidungen in kürzester stressiger Zeit bleiben Ihnen dann erspart. Auseinandersetzungen über den mutmasslichen Willen des Verstorbenen gibt es nicht. Allerdings ist es sehr sinnvoll, die zu treffenden Entscheidungen vor dem endgültigen Vertragsabschluss mit den Angehörigen zu besprechen, um deren Willen mit in die Meinungsbildung einbeziehen zu können. (siehe Exkurs: Die Angehörigen denken (oft) anders)

 

5.) Testamentarische Festlegungen (siehe Kap. 2.6.1.)

5.1.) Wer keinen Bestattungsvorsorgevertrag abschliessen möchte, kann auch seinen Willen und seine Verfügungen in einem besonderen Testament festlegen.

5.2.) Zur Gültigkeit muss dieses Testament a.) vollständig handschriftlich geschrieben sein, b.) die eindeutige Überschrift „Mein letzter Wille“ enthalten und c.) mit vollständigem Namen, Ort und Datum unterschrieben sein.

5.3.) Dieses Testament sollte als besonderes Testament „die Bestattung betreffend“ so aufbewahrt werden, dass es nach einem Todesfall direkt aufgefunden wird. Enge Angehörige sollten über die Existenz dieses Testamentes informiert sein. Ein beim Amtsgericht hinterlegtes Testament ist wegen der erst später erfolgenden „Testamentseröffnung“ in Bestattungsfragen nutzlos.

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