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Dürener Studientag 2   19.10.2011 Ergebnisse

 

1.
Einleitung:

Liebe Interessierte an den
Reformdebatten in unserer Kirche,



der zweite Studientag hat stattgefunden, die Kreissynoden stehen bevor. In 24
(!) von 38 Kirchenkreisen gibt es reformkritische Anträge! Der November wird
spannend.



In der Anlage finden Sie eine Argumentationshilfe ("FAQ's gegen den
Protest und passende Antworten"), die sich aus dem Studientag ergeben hat
(und schon einmal hinsichtlich der aktuellen Verwaltungsreform-Vorlage
aktualisiert wurde) sowie ein Ergebnisprotokoll.



Sie können sich gerne an den genannten Arbeitsgruppen beteiligen. Mailen Sie
die jeweilige Kontaktperson an!

Eine Arbeitsgruppe wird im Laufe des November eine Stellungnahme zu den neuen
Beschlussvorlagen erarbeiten. Auch die aktuelle zur Verwaltungsstrukturreform
legt "Standards" zugrunde, die die Kosten von Verwaltung erheblich
erhöhen werden. Auch jetzt gibt es zu den zu erwartenden Kosten keine Angaben.



Weitere Informationen gibt es demnächst. Wichtig wird es nun sein, die
Landessynodalen der Kirchenkreise mit unseren Überlegungen in Kontakt zu
bringen - ohne sie unter Druck zu setzen!



Herzliche Grüße und ein tiefsinniges Reformationsfest!

Ihr Dirk Siedler





--

Dirk Chr. Siedler

Evangelische Gemeinde zu Düren

Philippstraße 4

52349 Düren

Tel. 02421 502640

www.evangelische-gemeinde-dueren.de

 

 

 

 

 

2. Ergebnisse

Ergebnisse
der ersten Arbeitsgruppenphase

auf dem 2.
Studientag am 19.10.2011

 

 

47
Kirchengemeinden haben in 24 Kirchenkreisen reformkritische Anträge gestellt!
Sieben Kreissynoden haben sich schon ablehnend positioniert!

 

 

  1. Was ist zu tun?

      Im Vorfeld der Landessynode

  • kreissynodale Anträge für die
         Landessynode

                             Wie
sollen Anträge aussehen

                             Überblick
über Beschlüsse verschicken

Alternativvorschläge formulieren – falls nicht vertagt sollten wir sie bereit
haben

 

  • Öffentlichkeitsarbeit

                  kirchliche
Presse – u.a. Publik-Forum

                  örtliche Presse:
„Wird die evangelische Kirche jetzt katholisch?!“

 

  • Landessynodale ansprechen und ihnen den
         Rücken stärken

                  speziell auch Superintendenten ansprechen

                  möglichst viele
Kritiker/innen müssen sich äußern

wenn die Vorlagen im Internet stehen, noch mal Synodale (auch Profs) ansprechen

                  Sind Reformierte als
Kritiker anzusprechen?

 

  • Zum Thema: Personalstrukturreform
         sichert Mitarbeiterstellen:

                  Das
Thema müssen wir von kritischer Seite übernehmen

                  Mitarbeiter/innen
in den Gemeinden müssen informiert werden

                  „Synodale Präsenz“-Gruppe
ansprechen

                  Gesamtmitarbeitervertretung
ansprechen

Papier entwerfen mit wichtigen Argumenten gegen zentrale Anstellung beim
Kirchenkreis, verbunden mit Katalysator-Funktion

 

  • schnell eine Stellungnahme zu neuer
         Vorlage erarbeiten

 

 

  1. Was ist zu tun?

      Auf der Landessynode

 

  • Idee: Auftritt auf der Landessynode

                  Mitarbeiter/innen
ansprechen, sich zu zeigen

                  große
Zahl/öffentliche Präsenz organisieren

 

  • Notwendigkeit zur Vertagung
         verdeutlichen

                  Anträge
zu allen Details einbringen vorher und als Initiativanträge auf                der Synode

 

  • Schriftliche Abstimmung verlangen



 

  1. Nochmal: (weitere) Kritikpunkte / strategisch
         wichtige Argumente
  • Verwaltungsstrukturreform

                  - Wer legt die
Qualitätsmerkmale für Verwaltungsämter fest?

- Brauchen wir alles das, was die Verwaltungsämter zukünftig für die
Gemeinden tun (sollen)?

                  - Verwaltung wird
vom Dienstleister zum Selbstzweck

- Wenn Kirchenkreis funktioniert braucht es keine Stärkung der
Verwaltung

 

  • Vorweggenommene Strukturreformen: Superintendent/innen wurden schon             höhergruppiert und
         Superintendentenamt soll jetzt Hauptamt werden

 

  • Zeitnot hinterfragen

 

  • Großstruktur spart nicht: z. B.
         Rechnungsprüfungsämter (ist zu belegen!)

 

  • juristisch prüfen:

                  - Ob die Reformen nicht eine 2/3
Mehrheit brauchen

- Beschluss von 2004: Keine Beschlüsse dürfen gefasst werden, ohne die Kosten
zu beziffern

 

 

 

Aus den o.g. Aspekten
wurden fünf thematische Arbeitsgruppen gebildet, die auch nach dem Studientag
in Kontakt zueinander bleiben, und denen sich Interessierte anschließen können:

 

1. Öffentlichkeitsarbeit/Presse:

vor der
Landessynode soll nur die innerkirchliche Presse angesprochen werden, um das
wichtige Thema nicht zu skandalisieren. Angesprochen werden: Zwischenruf,
transparent-online, evangelisch.de, eine Textvoralge für Gemeindebriefe soll
erstellt werden.

Kontakt:
Simone Lehnert, simone.lehnert@evangelische-gemeinde-dueren.de

 

2. Kontakt zu Landessynodalen

Wichtig ist, dass
Synodale nicht unter Druck gesetzt werden, sondern dass sie mit unseren
Überlegungen bekannt gemacht werden. Landessynodale sind frei (auch gegenüber
Beschlüssen der Kreissynoden) – und das ist zu respektieren!

Kontakt:
Dirk Chr. Siedler, DC.Siedler@t-online.de

 

3. Kreissynodenanträge

Beschlüsse und
Anträge sollen über die Alberti-Website als Beispiel und Ermutigung öffentlich
zugänglich gemacht werden.

Kontakt:
Manfred Alberti, manfredalberti@hotmail.com

 

4. Mitarbeitendenstellen sichern!

Es wird Kontakt zur
AG ‚Synodale Präsenz’ aufgenommen, um mit ihnen sich auch inhaltlich
auszutauschen. Viele Mitarbeitende sollen für die Synode mobilisiert werden.

Kontakt:
Karin Heucher, Karin.Heucher@Evangelische-Gemeinde-Dueren.org

 

 

 

3.
Protokoll und Argumentationshilfe, Fragen und Antworten

Ein oft gehörter Einwand:

„Hat die Kirchenleitung nicht alle Einwände berücksichtigt und sich damit der Protest erübrigt?“ – Einige Fragen und passende Antworten!

 

1. Das geforderte
Proponendum ist in diesen Verwaltungsfragen völlig unangemessen. Das erfolgt
nur in Bekenntnisfragen und theologischen Fragen von besonderem Gewicht.

 

Es geht unabhängig von der Frage des Proponendums darum, dass kein
Beschluss gefasst wird, ohne dass Gemeinden im Blick auf das gesamte
Reformpaket beraten können, welche Strukturen wie gestaltet werden sollen. Die
Gemeinden können dann beurteilen, was für die Prozesse vor Ort hinderlich bzw.
was hinsichtlich der gegenwärtigen Situation und der zukünftigen Entwicklung förderlich
ist.

Darüber hinaus: Die sogenannte „Strukturreformen“ betreffen inhaltliche
und indirekt auch theologische Fragen. Sie enthalten (implizit und explizit)
Antworten im Bezug auf die Aufgabe und Gestalt der Kirche als Gemeinde vor Ort,
in den übergemeindlichen Organisationsformen und auch im Bezug auf ihre diakonische
Aufgaben.[1]

Dabei wird von der Prognose knapper werdender Finanzmittel und von
bestimmten gesellschaftlichen Entwicklungen ausgegangen. Die landeskirchlichen
Finanzschätzungen haben in den letzten Jahren nie gestimmt!

Unabhängig von den Strukturreformpapieren setzen sich die Gemeinden und
Kirchenkreise schon jetzt ständig mit diesen Herausforderungen und
Anpassungsnotwendigkeiten auseinander. Sie finden dabei Ansatzpunkte für eigene
überzeugende Antworten. Diese Prozesse vor Ort brauchen wir auch weiterhin –
möglicherweise auch an der einen oder anderen Stelle mit Beratung von außen.
Was wir nicht brauchen, sind die allgemeine, in den Strukturpapieren
mitgelieferte vermeintliche Antworten. Diese beinhalten die Gefahr einer
binnenkirchlichen, Bestand sichernden Ausrichtung von Kirche und Gemeinden und
die Gefahr, dass Finanzen, Zeitressourcen und Fähigkeiten im Auf- und Ausbau
von Strukturen und im Erfüllen von Standards verschwendet werden.

 

Die Suche nach einer zukunftsfähigen Gestalt der Kirche ist eine
theologische Frage von besonderem Gewicht. Der Versuch, aus einer Haltung der
Ängstlichkeit heraus das „Ereignis Kirche“ technokratisch in den Griff bekommen
zu wollen, entspricht nicht unserer Glaubensüberzeugung. Menschen am Ort finden
ihre stimmige Form und Gestalt von Gemeinde. Dafür sollen sie nicht Vorgaben,
sondern Unterstützung erhalten.

 

 

2. Es gab
Möglichkeiten genug für Presbyterien und Kreissynoden, eine Stellungnahme
abzugeben, Sie in der Kirchengemeinde Düren haben das doch selbst eindrucksvoll
bewiesen!

 

Viele Presbyterien signalisieren uns, dass dies genau nicht der Fall
ist. Die Menschen in den Gremien brauchen Zeit, um einen Überblick über die
Veränderungsvorschläge zu gewinnen, die Konsequenzen zu bedenken (finanziell
und strukturell) und vor allem die Reformen in ihrem Gesamtzusammenhang zu
sehen.

Ein wichtiges Argument sind die einheitlichen Qualitätstandards von
Verwaltung, die zwingend vorgeschrieben werden sollen. Diese ergeben sich aus
einem 68seitigen Kienbaum-Gutachten[2]. Das muss
in seinen Konsequenzen erst einmal wahrgenommen und reflektiert werden!

 

 

3. Nachdem
Substanzerhaltungsmaßnahen Pflicht sind und eine Pfarrstellenrahmenkonzeption
zu erstellen ist, wird es Zeit, auch für kirchliche Mitarbeitende in anderen
Berufen mitzudenken und zu handeln! Der Stellenabbau in diesen Bereichen ist
weit größer als bei Pfarrstellen. Von der Sicherung von Kirchenmusiker-,
Küster- und anderen kirchlichen Mitarbeitendenstellen wird schon lange geredet
– bisher ist nur leider nichts geschehen! Also ist es m.E. nun dringend
erforderlich und geboten, dass die LS 2012 entsprechende Beschlüsse fasst.

 

Ja, wir brauchen Gegensteuerung gegen Stellenabbau im Bereich Jugend,
Küsterdienste und Kirchenmusik und auch der sozialdiakonischen Arbeit!

Wir brauchen die Gegensteuerung gegen eine Zunahme von Teilzeitstellen
und Minijobs. Aber wir brauchen nicht das Modell der Zentralisierung, in dem
qualifizierte Kräfte auf der mittleren Ebene eingesetzt werden mit „katalysatorischer“
Funktion für die weniger qualifiziert oder ehrenamtlich besetzte untere
Gemeindeebene. In diesem Modell fehlt die Kompetenz in der direkten Arbeit vor
Ort mit den Menschen. Eine zunehmende Ansiedlung von gut ausgebildeten Mitarbeitenden
auf der Ebene der Kirchenkreise, birgt die Gefahr, dass sie aus der Arbeit mit
den Menschen vor Ort herausgezogen und mit Managementaufgaben zugeschüttet
werden. Sie machen keine Musik mehr mit den Menschen, sondern organisieren sie
nur noch: Organisten wollen an die Orgel, Chorleiter vor den Chor und Küster
wollen sich um Gottesdienste und Veranstaltungen kümmern!

Was wir brauchen: Gemeinden und Kirchenkreise sind jetzt schon dabei und
müssen auch weiterhin ganz praktisch nach für sie genau passenden Lösungen
suchen:

z.B. A-Musiker einer Gemeinde mit übergreifender Aufgabe in der Region
(teilweise Kostenbeteiligung des Kirchenkreises),

z.B. übernimmt eine Gemeinde ein Arbeitsfeld exemplarisch für den
Kirchenkreis (bei Kostenbeteiligung des Kirchenkreises),

z.B. wird ein wichtiges landeskirchliches Arbeitsfeld in einem
Kirchenkreis angesiedelt, der da schon besondere Kompetenzen gesammelt hat (bei
Kostenbeteiligung durch die Landeskirche),

z.B. erhalten Gemeinden eine gute Beratung, wie Stellen zu halten und
auszubauen sind, wie Mischfinanzierungen mit Kommunen erreicht werden können
und wie z.B. Jugendarbeit nicht als rein binnenkirchliche Arbeit konzipiert
wird.

 

Die landeskirchlichen Vorschläge gehen bereits von einer Reduzierung der
Stellen in den Bereichen Kirchenmusik und Jugendarbeit aus. Andere diakonische
Arbeitsfelder in der Gemeinde werden völlig außer Acht gelassen!

 

4. In den
Regionalkonferenzen ist alle Kritik aufgenommen und ist nun vom kompetenten
Landeskirchenamt eingearbeitet worden, und die Synode wird darüber weise
entschieden: Dort werden alle Interessen austariert. Im Übrigen fragen sich
verschiedene Landessynodale, was ihr Mandat eigentlich soll, wozu sie gewählt
sind, wenn jede Entscheidung angezweifelt wird und versucht wird, sie außer
Kraft zu setzen, zu verhindern. Nehmen wir unsere Landessynode überhaupt noch
ernst?

 

Regionalkonferenzen sind Pseudobeteiligungen, da sie weder Zeit genug
geben ausreichend zu diskutieren, noch eine tatsächliche Beteiligung an einer
Entscheidung (Abstimmung) darstellen, oder gar eine repräsentative Vertretung
der Gemeinden und Arbeitsfelder gewährleisten. Die kommende Landessynode steht
in der Gefahr wieder (wie schon im NKF-Prozess geschehen) ein Gesamtkonzept zu verabschiedet,
dessen Details nicht von allen Beteiligten in ihren finanziellen Auswirkungen
und ihren praktischen Auswirkungen für die Arbeit vor Ort zu Ende gedacht werden
konnten. Solche Rahmenbeschlüsse haben den Charakter von
Ermächtigungsbeschlüssen für die Kirchenleitung und schaffen Fakten, mit den
entsprechenden nachfolgenden Sachzwängen.

Das wird nun in der endgültigen Vorlage überaus deutlich. Im
Beschlussantrag heißt es:

 

„3. Die Kirchenleitung wird gebeten, der Landessynode 2013 geeignete
Maßnahmen

vorzuschlagen, die

a) den Umsetzungsprozess der neuen Verwaltungsstruktur in Kirchenkreisen
und Kirchengemeinden unterstützen,

b) eine Weiterentwicklung von Qualitätsprozessen ermöglichen,

c) eine Beobachtung der Kostenentwicklung in der Verwaltung sicher
stellen,

d) Grundlage für eine Reform der Verwaltungsaus- und fortbildung sein können.“[3]

 

Das bedeutet, über die Folgen wird erst 2013 informiert – insbesondere
c) über die „Kostenentwicklung“! Das heißt: Wie bei NKF wird jetzt ein
Grundsatzbeschluss eingefordert ohne vorher die genanten Konsequenzen
offenzulegen. Deshalb fordern wir: Zuerst die Kosten zu benennen, und dann den
Grundsatzbeschluss zu fassen!

 

 

5. Durch
Zusammenlegung von Verwaltungen werden sie effizienter, sparen Geld und machen
Mittel frei für die Gemeindearbeit.

 

Zusammenlegungen haben eine größere Ferne der Verwaltung von den
Aktivitäten und Ideen der Ortsgemeinde zur Folge. (Wie bei steigenden
Verwaltungskosten – siehe Rechnungsprüfungsämter! – Büros vor Ort noch
finanziert werden können, bleibt offen!)

Verwaltungsangestellte, die sich selber als Teil einer Bewegung, Idee,
eines Projektes, einer Gemeinschaft erleben, sind ganz anders für ihre Arbeit
und die Gemeinde motiviert, als solche, die von weitem Aktivitäten managen. Die
Gefahr einer Verselbständigung von Verwaltung im Gegenüber zur Gemeindearbeit steigt.
Die Erfahrung zeigt: Fehler passieren auch in großen Verwaltungen, sie sind aber
meist weitreichender (siehe: 16 Millionen-Euro-Zuschuss unserer Kirche zum
bbz-Beihilfezentrum aufgrund von Misswirtschaft![4]). Große
Verwaltungen neigen dazu, sich mit sich selbst zu beschäftigen. Die Erfahrung
aus Kommunen zeigt, dass Verwaltung durch Zusammenlegung nicht unbedingt
billiger werden, es entstehen neue höhere Gehaltsniveaus in der Amtsleitung.

 

6. Es wird Zeit,
dass wir die Beschäftigung mit uns selbst aufgeben, und uns endlich wieder mit
unseren eigentlichen Themen beschäftigen.

 

Richtig! Allerdings ist eine Voraussetzung dafür, dass die
unterstützenden Strukturen gut organisiert sind. NKF, Personalplanung und
Verwaltungsstruktur sollen unterstützende Werkzeuge für unsere Arbeit sein
(Unterstützungsprozesse für das Kerngeschäft). Mit den Vorschlägen, die im Raum
stehen, sind wir allerdings im Begriff, die Unterstützungsprozesse und -strukturen
so aufzublähen, dass wir Zeit verlieren für unser Kerngeschäft. Wir werden
Unmengen an Zeit in Kommissionen verbringen: mit der Formulierung von Standards,
mit QM („Qualitätsmanagements“, siehe die Erfahrungen in der Erwachsenen- und
Familienbildung!), mit großflächigen Einigungen über generelle
Personalzuschnitte und mit der anschließenden Bemühung, das tatsächliche Leben
wieder in dieses Raster zu bringen.

 

 

7. Nach NKF sind
die Reformen ‚Personalplanung’ und ‚Verwaltungsstruktur’ nur folgerichtig. Das
ist ein umfassendes abgestimmtes Konzept, das mit der Leitvorstellung ‚Missionarisch
Volkskirche sein’ und der Debatte um das ‚Pfarrleitbild’ zusammen
betrachtet werden muss. Wer A sagt muss auch B
sagen!

 

Diese Logik bringt genau das auf den Punkt, was wir kritisieren:

Aus einem Finanzkonzept folgen die Strukturreformen und aus A und B
folgt dann, dass alle weiteren theologischen Fragen schon geklärt sind, nämlich
wie wir in pluraler und multireligiöser Gesellschaft
Volkskirche sind,
wie wir missionarisch sind, unserem Auftrag treu den Menschen in ihren
jeweiligen Lebenskontext die gute Nachricht bringen, welches Pfarrleitbild wir
zugrunde legen und welche Berufe in der Gemeinde gebraucht sind. All das wird
schon mitentschieden oder zumindest vorentschieden.

 

Nein, auch wenn das NKF schon entschieden ist und finanziert werden muss:

Von unten, von den Menschen, um die es geht, aus den Gemeinden und
diakonischen Arbeitsfeldern heraus müssen wir Strukturen entwickeln und
Verwaltung in Dienst nehmen.

 

 

 

Der Fragen und Antworten sind vor Bekanntwerden der endgültigen Beschlussvorlage vom 21.10.2011 verfasst worden. Einzelne Aspekte wurden bereits eingearbeitet. Eine genauere Analyse der Vorlage wird noch folgen.

 

Der Text ist im
Pfarrkolleg Düren entstanden und wurde auf dem Studientag am 19. Oktober 2011
vorgetragen.



[1]
In der aktuellen Vorlage
zur Verwaltungsstrukturreform
vom 21. Oktober 2011 heißt es dazu: „Von
einem Proponendum an Kirchengemeinden kann die Landessynode daher Gebrauch
machen, wenn sie dies für geboten hält, sie ist aber nicht dazu verpflichtet.“
(S. 10).

[3] A.a.O., S. 4.

[4] Siehe Pressemitteilung
unter: http://www.ekir.de/www/service/bbz-14480.php.

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