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  Gemeinsame
Erklärung

   

des Lutherischen Konventes und reformierter Gemeinden in
den Kirchenkreisen Moers und Kleve

zur Personalplanung und Verwaltungsreform

 in der Ev. Kirche im Rheinland

 

Die
Landessynode 2011 hat beschlossen, die kirchliche Personalplanung und
Verwaltung in Zukunft grundsätzlich auf der Ebene des Kirchenkreises zu steuern
(s. Beschluss 53). Dazu sollen die Kirchenordnung und Kirchengesetze geändert
werden.

 

Bereits
die Möglichkeit, durch Mehrheitsbeschluss der Kreissynode alle Kirchengemeinden
zu zwingen, ihre Personalhoheit und ihre Verwaltung auf den Kirchenkreis zu
übertragen (s. LS 2011, Drucksache 4, S. 35ff), steht im Widerspruch zur
presbyterial-synodalen Grundordnung unserer Kirche. Nach Art. 6 KO nimmt „die
Kirchengemeinde den Auftrag der Kirche gemäß Artikel 1 in ihrem Bereich … in
eigener Verantwortung wahr“. Die Landeskirche ist nach Art. 126, 3 KO
verpflichtet, die presbyterial-synodale Ordnung zu wahren.

 

Es
ist ein unverzichtbares Grundanliegen der Reformation, dass eine Gemeinde das
Recht hat, ihren Pfarrer zu wählen und Mitarbeiter einzustellen. Wir erinnern
an Martin Luthers Schrift „Dass eine christliche Gemeinde Recht und Macht habe,
alle Lehre zu beurteilen und Lehrer zu berufen, ein- und abzusetzen: Grund und
Ursache aus der Schrift“ (WA XI, 408-416). Ebenso hat Johannes Calvin in seiner
Institutio betont: „Der Hl. Geist hat verhüten wollen, dass sich jemand, wenn
es um die Regierung der Kirche geht, eine Obergewalt oder Herrschaft erträumt.“
(Inst. IV, 4, 4)

Eine
Entsendung von einer höheren kirchlichen Ebene in die Gemeinde, wie sie in der
katholischen Kirche praktiziert wird, ist mit dem evangelischen
Kirchenverständnis unvereinbar, da sie auf eine hierarchische Kirchenleitung
hinausliefe. Superintendenten und Kreissynodalvorstände würden mit einer
unevangelischen Machtfülle ausgestattet; eine teure Professionalisierung der
Kirchenkreisleitung wäre die absehbare Folge.

 

Prof.
Dr. Christian Möller (Heidelberg) hat jüngst in Vorträgen vor dem Ev.
Pfarrverein und dem Lutherischen Konvent an das „subsidiäre Prinzip“ erinnert,
mit dem die Reformation die „Umkehrung einer hierarchisierten römischen Kirche
zu einer auf die Basis vor Ort zugespitzten evangelischen Kirche“ vollzog. Die
Kompetenz der Kirchengemeinde zur Wahl eines Pfarrers, zur
Mitarbeiterbeschäftigung und zur Gebäude- und Finanzverwaltung gehört im  bisherigen Rahmen gesamtkirchlicher
Solidarität als Leib Christi (1. Korinther 12, 26) zum Kern der
presbyterial-synodalen Ordnung.

 

Gegenüber
der verbreiteten Vorstellung, Probleme könnten am besten zentral von oben
gelöst werden, ist daran festzuhalten, dass Entscheidungen auf der
Gemeindeebene vor Ort sachgemäßer getroffen werden, wo die Verhältnisse bekannt
sind und die Lösungen gelebt und verantwortet werden müssen. Beratung von
synodaler Ebene ist dabei erwünscht und hilfreich.

 

Im
Jahre 2006 haben im Rahmen der sog. „Prioritätendiskussion“ drei Viertel der
Presbyterien und mehr als die Hälfte der Kirchenkreise eine Verlagerung der
Dienst- und Beschäftigungsverhältnisse auf die Ebene der Kirchenkreise
abgelehnt (s. Protokoll der Landessynode 2007, Anlage V, Drucksache 3). Die
Landessynode würde sich also über ein klares Votum der Presbyterien
hinwegsetzen. Hier  bestehen auch
erhebliche verfassungsrechtliche Vorbehalte. Eine solch grundlegende
Veränderung der Kirchenordnung bedarf jedenfalls der Zustimmung jeder einzelnen
Kirchengemeinde.

 

In
der landeskirchlichen Vorlage wird die Notwendigkeit der kreiskirchlichen
Personalsteuerung mit der Sicherung hauptamtlicher Mitarbeiterstellen für
Kirchenmusik, Gemeindepädagogik, Jugendarbeit und Küsterdienst begründet. Damit
erhalten diese „Dienste an der Verkündigung“ jedoch einen zu hohen Stellenwert
gegenüber dem grundlegenden pfarramtlichen „Dienst der Verkündigung“. Es gibt
bereits positive Beispiele einer freiwilligen Kooperation zur Schaffung
hauptamtlicher Stellen. Wird jedoch eine Kooperation erzwungen oder werden  Mitarbeiter in viele Kirchengemeinden
entsandt, würde dies zu Unklarheiten und Streit bei der  Dienstaufsicht und -ausübung führen. Die Gemeinden sollten weiterhin die
Möglichkeit haben, kleinere Stellen mit Mitarbeitern zu besetzen, die sie sich
selbst ausgesucht haben, die nur für ihre Gemeinde da sind, die aus der
Gemeinde stammen und die zu ihnen passen.
Eine Gemeinde als lebendiger Organismus lebt davon, dass Gemeindeglieder
ehrenamtlich nach ihren Gaben Aufgaben übernehmen und die Charismen (1. Kor 12)
der engagierten ehren-, neben- und hauptamtlichen Mitarbeiter das Gemeindeleben
zum Blühen bringen. Beides kann weder von oben angeordnet noch gesteuert wer­den.
Funktionierende Gemeindeleitung ist auf die Nähe zu den Menschen angewiesen.

 

Ebenso
ist die Verwaltung von Gebäuden und Finanzen Aufgabe der  Kirchengemeinden und sollte bei ihnen
bleiben. Sie kann nur von ihr an höhere Ebenen delegiert werden. Allein den
Gemeinden steht das Recht zu, über die Zahl der Predigtstätten und die Anzahl
der Gottesdienste zu entscheiden. Alles, was vor Ort und an der Basis geregelt
wird, geschieht durch ehrenamtliches Engagement schneller, besser,
preisgünstiger, unbürokratischer und menschennäher als am grünen Tisch oder
durch höhere Instanzen. Die steigende Zahl älterer Gemeindeglieder stellt ein
wertvolles Reservoir fachlicher Kompetenzen zur Verfügung. Der Kirchenkreis hat
hier höchstens eine beratende Aufgabe.

 

Die
Vorschläge der Landessynode würden zu einer teuren Bürokratisierung und unguten
Gemeindeferne führen, die Presbyterien entmündigen, den Gemeinden finanzielle
Mittel entziehen und das Gesicht unserer Kirche fundamental verändern.
Evangelische Christen der Rheinischen Kirche identifizieren sich primär mit
ihrer Kirchengemeinde und nicht mit übergeordneten Instanzen.

 

Kirchengemeinden, Pfarrerinnen und Pfarrer und
Evangelische Christen können sich dieser Erklärung anschließen!

 

 

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© Manfred Alberti

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