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A. Einleitung und Hintergründe

 

Die Kirchenleitung der EKiR veröffentlichte kurz vor Weihnachten 2010 im Internet bei den Vorlagen für die Entscheidungen der Landessynode 2011 die Drucksache 4: „Kirchliche Personalplanung“.   Die Drucksache 4 empfahl mit Zustimmung der beratenden Synodenausschüsse: "Steuerungsebene für die kirchliche Personalplanung wird der Kirchenkreis." (Beschlussantrag 1 a)

 



Kirchliche Personalplanung meinte sowohl Pfarrer und Pfarrerinnen als auch alle anderen Mitarbeitenden gleichermaßen. Ob im Rahmen bestimmter vorgegebener  Modelle der Kirchenkreis alle Personalverantwortung  an sich zieht oder sie teilweise oder ganz wieder an die Gemeinden zurückgibt, soll nach der Vorlage der Kirchenkreis entscheiden. Die Entscheidungskompetenz über Pfarrer und Pfarrerinnen und Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen läge damit nicht mehr in den Händen der Presbyterien, sondern wäre abhängig von der Entscheidung des jeweiligen Kirchenkreises.

 



Erst im Rahmen der Landessynode setzte sich die Einsicht durch, dass durch einen solchen Beschluss den Presbyterien die Verantwortung für die Pfarrwahl und –anbindung entzogen würde und diese gegen die Kirchenordnung in die Verantwor-tung der Kirchenkreise übergehen würde.



Da diese Konsequenz der Beschlussvorlage über Neujahr große Empörung in vielen rheinischen Gemeinden auslöste und nicht im Sinne der Mehrheit der Landes-synodalen war, fasste die Landessynode 2011 fast einstimmig einen an drei entscheidenden Stellen veränderten Beschluss:

 

1.) Der Beschluss 53 schränkt die Zielrichtung ein darauf, dass auf der LS 2011nicht mehr „Grundsätze festgelegt“  werden, sondern nur „angestrebt wird, Grundsätze in Kraft zu setzen.“

2.) Der Beschluss 53 schränkt die Zielrichtung ein darauf, dass diese Grundsätze nicht mehr für die Pfarrer und Pfarrerinnen, sondern  „für die anderen beruflich Mitarbeitenden“ „in Ergänzung der bereits bestehenden Regelungen für den Pfarrdienst“  in Kraft gesetzt werden sollen.

3.) Der Beschluss 53 öffnet die Diskussion in die ganze Breite der Landeskirche. Er beauftragt die Kirchenleitung, bis zum Sommer 2011 eine Beratungsvorlage zu erstellen. „Die Beratungsvorlage ist mit den Gemeinden und Kirchenkreisen zu beraten. Eine abschließende Beratungsvorlage ist der Landessynode 2012 vorzulegen.“

 

Mit diesem Beschluss 53 hat die Landessynode 2011 erstmalig (neben den Proponenden) die Gemeinden und Kirchenkreise mit in den Entscheidungsprozess wichtiger Strukturveränderungen einbezogen. Mit ausschlaggebend dafür dürfte gewesen sein, dass in den synodalen Beratungsstrukturen die Brisanz dieser Vorlagen nicht angemessen erkannt und beraten worden ist und somit ein empörter Aufschrei vieler Gemeinden und Presbyterien über die nahezu heimliche Entmach­tung der Presbyterien in Personalfragen und in der Wahl und Anbindung der Pfarrer und Pfarrerinnen zu erwarten gewesen ist.

 

Wie vorhergeplant hat die Kirchenleitung am 11. Juni 2011 die „Beratungsvorlagen zur Personalplanung“ im Internet öffentlich zugänglich gemacht:

http://www.ekir.de/www/downloads/ekir2011-06-10personalplanung_KL-beschluss.pdf

 

Ebenso wurde zu diesem Thema auf ekir.de ein Forum eröffnet.

 

Über das Thema Personalplanung hinaus hat die Kirchenleitung ein ähnliches Verfahren für eine sehr weit gehende Verwaltungsstrukturreform in Gang gesetzt. Auch hier gibt es die Beratungsvorlagen im Internet zu lesen und ein Forum steht  für die Diskussion zur Verfügung.

 

Alle Texte, auch die ausführlichen Vorlagentexte für die Landessynode 2011,  sind zu finden über ekir.de: Titelseite, unterer Abschnitt: ekir.de/Personalplanung oder ekir.de/Verwaltungsstruktur

 

Stand   13.08.2011

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