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21. Nov. 2013

 

 

Rundschreiben 28

(Das letzte Rundschreiben vom 02.11.2013 hatte leider irrtümlich

die falsche Nummer 26 statt Rundschreiben 27)

 

An die Interessierten an der Zukunft der Rheinischen Landeskirche!

 

Die Pläne und Beschlussvorschläge der ausserordentlichen Landessynode am 23.Nov. 2013 in Hilden zur Finanzzukunft der landeskirchlichen Ebene der EKiR finden Sie auf der Seite http://www.ekir.de/www/ueber-uns/aols-17183.php .

 

Da in Hilden im Anschluss an die außerordentliche Landessynode die (nichtöffentliche?) Vorbereitungstagung für die Landessynode im Januar 2014 stattfinden wird, möchte ich Sie auf ein Dokument aufmerksam machen, das sehr wichtig aber auch sehr versteckt zu finden ist: Seit einigen Tagen sind die „Empfehlungen zur Personalstruktur“ der Verwaltungsämter online, ausgearbeitet von einem Arbeitskreis von Verwaltungsamtsleitern, Mitarbeitenden des LKA und zwei Mitarbeitern von Kienbaum: http://www.ekir.de/verwaltungsstruktur/Downloads/ekir2013-10-22personalbemessung_bericht.pdf

Diese Wunschliste zur Personalausstattung bis hin zu Stellenanteilen für Controllingaufgaben kann ich nicht beurteilen. Vermutlich wäre es aber naiv, anzunehmen, dass hier die Verwaltungsleiter sich und ihren Ämtern eine radikale Sparkur verordnet hätten.

Kirchenpolitisch wichtig und theologisch spannend ist eine daraus folgende Frage:

Kann und darf Verwaltung sich selbst und ihren Aufgabenkatalog definieren? Muss nicht vielmehr die Landessynode zuerst den finanziellen Rahmen der Verwaltung vorgeben und Verwaltung muss dann in diesem finanziellen Rahmen ihre Aufgaben, so gut es geht, erledigen?

Es soll nicht bestritten werden, dass dieser Katalog sich vermutlich an alle Vorschriften und im Verwaltungsstrukturgesetz vorgesehenen Aufgaben hält. Trotzdem: Können diese Verwaltungsaufgaben finanziellen Vorrang vor allen anderen Gemeindeaufgaben haben?

Die meisten Gemeinden können längst nicht mehr alle ihnen zugewiesenen Aufgaben angemessen ausfüllen: Jugendleiterstellen sind genauso rar wie Kirchenmusikerstellen oder Stellen für Gemeindepädagogen. Die Gemeindegliederzahl pro Pfarrstelle wächst. Diakonische Arbeit fristet in vielen Gemeinden nur ein Nischendasein: viele Hauptamtliche sind über alle Grenzen belastet.

Ist es für eine Kirche angemessen, dass sich Verwaltung einen Wunschkatalog ihrer Personalstruktur schreiben kann, ohne dass diesem Katalog durch die Landessynode angemessene finanzielle Grenzen gesetzt werden?

Schon das Verwaltungsstrukturgesetz wurde in der Landessynode kaum diskutiert: Wenn dieser „Empfehlungskatalog“ ähnlich undiskutiert und unbegrenzt faktisch als Vorlage für die Kirchenkreisverwaltungen diente, dann hätten die Verwaltungen endgültig in unserer Kirche den Vorrang vor aller Gemeindearbeit: Von den Kirchensteuern werden ja vorrangig diese Verwaltungskosten abgezogen, bevor sich die Gemeinden den Rest teilen können.

Die Begrenzung der Verwaltungskosten kann nicht den Kirchenkreisen überlassen werden. Die Superintendentinnen und Superintendenten sind in ihrer täglichen Arbeit auf eine gute Zuarbeit der Verwaltung angewiesen. Wer will ihnen dann zumuten, mit dem Verwaltungsleiter über die Angemessenheit einzelner Stellen etc zu streiten. Da kann sich jeder Verwaltungsleiter leicht auf Verordnungen, Vorschriften etc. berufen.

Aber die Landessynode muss dringend durch eine finanzielle Begrenzung der Mittel, die von Kirchensteuern für Verwaltung ausgegeben werden dürfen, Richtlinien setzen.

Auf anderen Gebieten ist das eine Selbstverständlichkeit: Wenn ein Kirchenkreis 10 Prozent seiner Kirchensteuereinnahmen für Diakonie ausgibt, dann muss das Diakonische Werk sich in diesem Rahmen auf die beste mögliche Arbeit konzentrieren: Viele wünschenswerte diakonische Arbeitsgebiete müssen dabei aus finanziellen Gründen unberücksichtigt bleiben!

Wenn das aber schon in der kirchlichen Kernarbeit der Diakonie gilt, um wie viel mehr muss das für die Verwaltung gelten. Verwaltung braucht einen von der Landessynode vorgegebenen finanziellen Rahmen, den sie in keinem Kirchenkreis und für keine Gemeinde und kein Werk überschreiten darf.

(Ich erinnere nur an die fürchterlichen Erfahrungen von Spendenorganisationen, als ihre teils weit überdimensionierten Verwaltungskosten öffentlich wurden.)

Kirchensteuerzahler möchten Gemeindearbeit unterstützen, aber keinen Euro mehr als unbedingt nötig für Verwaltung ausgeben. Es ist eine Katastrophe und gegenüber dem Kirchensteuerzahler als Finanzier der Kirche schlicht nicht vermittelbar, wenn in einem Kirchenkreis seit drei Jahren eine normale Gemeinde mehr als 35 Prozent ihrer Kirchensteuereinnahmen für Verwaltung ausgeben muss.

Verwaltungskosten um die dreizehn Prozent der Kirchensteuer waren in der Landessynode im Gespräch: Ein Beschluss zur finanziellen Deckelung der Verwaltungsausgaben ist dringend erforderlich, bevor Wunschvorstellungen der Verwaltungsleitungen die übrigbleibenden Finanzen für die Gemeindearbeit weiter aushöhlen können.

Übrigens hat vor wenigen Wochen die Synode der unierten Schwesterkirche von Berlin - Brandenburg und schlesische Oberlausitz (EKBO) ihr jahrelang diskutiertes Verwaltungsstrukturgesetz abgelehnt, weil die Kosten für die Verwaltung gegenüber der Gemeindearbeit viel zu hoch sein würden.

Noch kann die Landessynode 2014 den Weg zu einer sich ungebremst ausdehnenden Verwaltung in den Kirchenkreisen der EKiR stoppen. Der Schutz der Gemeindearbeit muss oberste Priorität bei Finanzen haben: Gemeindearbeit für die Gemeindeglieder ist ureigenste Aufgabe der Kirche, Verwaltung ist ein notwendiges, aber zu begrenzendes Arbeitsgebiet.

 

Viele Grüße aus Wuppertal und Gottes Segen für Ihrer Arbeit

Manfred Alberti

 

p.s.: Eine differenzierte Auseinandersetzung mit den Schwächen und Gefahren des Verwaltungsstrukturgesetzes, das am 01.April 2014 so in Kraft tritt, wenn die Landessynode 2014 es nicht noch verändert und einen finanziellen Rahmen setzt, können Sie finden auf: www.presbyteriumsdiskussion-ekir.de Kap. A 2 Verwaltungsstrukturgesetz 2013 Kritische Analyse

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