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Pfr. i.R. Manfred Alberti

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Rundschreiben 25

16. Jan. 2013

 

Liebe Interessierte an der Zukunft der EKiR,

 

die Landessynode der EKiR hat ihre jährliche Tagung in Bad Neuenahr (06.-12.Jan 2013) abgehalten. Die Anlage will eine Einschätzung dieser Synode versuchen. (Weitere auch kontroverse Artikel dazu kann ich gerne einstellen, solange es kein landeskircheneigenes Diskussionsforum gibt.)

 

Im Mittelpunkt stand die Wahl von Oberkirchenrat Manfred Rekowski zum neuen Präses der Rheinischen Landeskirche (Amtsübergabe am 03. März 2013). In einer Pressevorstellung zu seiner Kandidatur hieß es: Er „liebt das offene Wort und Klartext….Seine kirchenleitende Aufgabe sieht er darin, die Kirchenkreise und Gemeinden in ihrer Arbeit zu unterstützen und Lösungen zu ermöglichen.“

 

Die große Betroffenheit über den bbz-Skandal und seine Auswirkungen beeinflusste sehr stark die Stimmung dieser Synode und wird, so die Hoeppner-Kommission, vor allem strukturelle Konsequenzen in der Leitungsstruktur der EKiR nach sich ziehen müssen.

 

Sehr überraschend und bedenkenswert sind die Ausführungen des scheidenden Präses Schneider in seinem letzten Präsesbericht zur Struktur der EKiR gewesen. Sie deuten an, welche Entwicklung das Leitungsverständnis in der rheinischen Kirche genommen hat: Hin zu einem fast bischöflichen Amt der Landessynode mit „umfassende(r) Leitungsfunktion der Synode“. Ob dieser Weg zum Vorteil der Gemeinden und Kirchenglieder gewesen ist, darf man sicher bezweifeln.

 

Das Verwaltungsstrukturgesetz wurde fast undiskutiert und nahezu unverändert so verabschiedet, wie es die Vorlage 20 (genauer P 09) vorsah. Entscheidend ist aber, dass der Termin des In-Kraft-Tretens vom 01. Januar 2014 auf den 01. April 2014 verschoben wurde.

So haben die rheinischen Presbyterien und Kreissynoden 2013 die Chance, durch Anträge an die Landessynode im Januar 2014 wesentliche Teile des Gesetzes noch zu verändern.

-       Vielleicht kann so verhindert werden, dass den Presbyterien wichtige Verantwortungen für die alltäglichen Leitungsentscheidungen in der Gemeindearbeit entzogen werden.

-       Vielleicht kann so noch die Kostenentwicklung der Verwaltung begrenzt werden.

-       Vielleicht kann so der Schritt der Verwaltung von unterstützender Verwaltung zu gravierender Leitungsverantwortung verhindert werden.

-       Vielleicht kann so noch die auf dem Spiele stehende Grundstruktur des presbyterial-synodalen Systems mit verantwortlicher Gemeindeleitung durch das Presbyterium gerettet werden.

(Einige Landessynodenanträge von 2011 zur Verwaltungsstruktur finden Sie auf der Homepage www.presbyteriumsdiskussion-ekir.de Punkt H)

 

Den im Dezember 2012 im Deutschen Pfarrerblatt veröffentlichten grundsätzlichen Artikel von mir über die Gefährdung der Leitungsverantwortung der Presbyterien in der EKiR können Sie ebenfalls auf meiner Homepage www.presbyteriumsdiskussion-ekir.de nachlesen.

 

Weitere Stellungnahmen zu dem Verwaltungsstrukturgesetz, zur Landessynode 2013 oder zu anderen Aspekten, die sich mit der presbyterial-synodalen Struktur beschäftigen, kann ich gerne auf dieser Homepage der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. (Bitte senden an manfredalberti(at)hotmail.com).

 

Ich wünsche Ihnen ein gesegnetes Jahr 2013

 

                                                                                              Manfred Alberti

 

 

Die Anlage ist identisch mit: 2013 Situation der Landeskirche: Einschätzung der Landessynode 2013

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