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Reform der Landessynode

(Orientiert an Verfahrensweisen der EKD)

 

Durch die neuen Kommunikationsstrukturen entstehen
Möglichkeiten, die Gesetzgebungsarbeit der Landessynode durch
permanente Einbeziehung des Sachverstandes außerhalb der Synode mit
besseren Ergebnissen, effektiver, demokratischer und erheblich
preiswerter zu gestalten.

Die Gesetzgebungsarbeit wird durch eine halböffentliche
Diskussion in einem geschützten Raum des Intranets so strukturiert,
dass der außerhalb der Synode vorhandene Sachverstand permanent an
der Diskussion beteiligt wird.

Konkret:

1. Gesetzgebungsvorlagen der Kirchenleitung werden nach
Kenntnisnahme des federführenden LS-Ausschuss im Intranet
veröffentlicht. Zugang zu dieser Seite haben außer allen Intranet
Beteiligten (LKA, KL, PfarrerInnnen, Landessynodale) alle
Interessenten, die sich persönlich anmelden: Kirchliche
Mitarbeiter, Professoren, Sachverständige (Juristen, Betriebswirte,
Verwaltungsfachleute etc), PresbyterInnen, Ruhestandspfarrer etc.

2. Alle eingehenden Anregungen, Vorschläge, Kritiken,
Hinweise werden wörtlich veröffentlicht (mit oder ohne
Namensnennung?). Ein Moderator fasst gemeinsam mit dem
Ausschussvorsitzenden die Einzelargumentationen zusammen und ordnet
sie.

3. Über die Gesetzgebungsvorlage und diese Anregungen von
außen diskutiert der Ausschuss und verändert den
Gesetzgebungsvorschlag.

4. Diese Gesetzgebungsvorlage wird wiederum im Intranet
veröffentlicht und gleichzeitig den anderen Ausschüssen (und LKA)
mit der Bitte um Stellungnahmen zugeleitet.

5. Der Moderator ordnet zusammen mit dem
Ausschussvorsitzenden alle eingehenden Argumentationen und
Bewertungen der Ausschüsse und der Intranetbeteiligten. Man kann
davon ausgehen, dass jetzt alle wichtigen Aspekte des geplanten
Gesetzes und seiner Auswirkungen schriftlich vorliegen und durch
Moderator und Ausschussvorsitzenden eine so lesbare und
übersichtliche Form bekommen können, dass eine umfassende
Meinungsbildung der Ausschussmitglieder möglich ist.

6. Der Ausschuss entwirft (evtl auf Vorschlag von
Moderator und Vorsitzendem) einen neuen Gesetzgebungsvorschlag.
Notfalls wird noch eine neue Beratungsrunde (Intranet, Ausschüsse,
Ausschussberatung) durchgeführt, bis im Federführenden Ausschuss
Klarheit über einen gemeinsam verantworteten Entwurf oder
Alternativentwürfe entstanden ist.

7. Den Entwurf oder die Alternativen leitet der
Ausschussvorsitzende der Kirchenleitung zu, die bei Zustimmung ihn
der Landessynode zur endgültigen Beratung und Abstimmung vorlegt.
Auch dieser Gesetzentwurf wird im Intranet veröffentlicht.

Die Landessynode berät und beschließt auf ihrer
nächsten Tagung.

Konsequenzen:

1. Alle Synodalen haben vorher zuhause und in Ruhe die
Möglichkeit, sich zu informieren und sich ihre Meinung zu bilden,
sofern sie nicht schon die vorangegangenen Diskussionen verfolgt
haben. Sie können sich mit Fachleuten, Presbytern und anderen
beraten.

2. Auf den Synodentagungen wird es wegen der
voraufgegangenen Beratungen unter Beteiligung aller Interessierten
und Fachkundigen vermutlich kaum noch Diskussionsbedarf geben. Die
Synodenberatungen können sich auf die zentralen Aspekte und
Auseinandersetzungen konzentrieren.

3. Da alle Interessierten, Sachkundigen, Betroffenen und
Eigeninteressen vertretenden Diskussionsteilnehmer vorher ausgiebig
Gelegenheit hatten, ihre Argumentationen präzise zu beschreiben und
argumentativ zu vertreten, brauchen diese Positionen nicht durch
Synodenmitglieder repräsentiert zu werden.

4. Die Landessynode als Entscheidungsgremium könnte
erheblich verkleinert werden, da der Beratungsprozess unter
Beteiligung aller Sachkundigen und Lobbyisten in die Zeit vor der
Synode verlegt wird. (Landessynode EKiR 214 Mitglieder,
EKD-Synode 121 Mitglieder)

5. Die Landessynode könnte sich im wesentlichen aus einem
Laien pro Kirchenkreis und einem Theologen zusammensetzen. Pro
Synodenzeitraum von vier Jahren ist für jeden Kirchenkreis im
Wechsel der Superintendent (oder ein KSV-Mitglied) oder ein
Gemeinde- oder Funktionspfarrer Mitglied der Landessynode. Durch die
Diskussionen im Intranet ist die Information der jeweils nicht
teilnehmenden Superintendenten und KSVs jederzeit gewährleistet.
6. Durch dieses Modell hat auch die Gemeindeebene wieder angemessene
Vertretung ihrer Interessen in der Landessynode.

Durch die fortwährenden Diskussionsprozesse einzelner
Gesetzgebungsvorhaben, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten ihre
Entscheidungsreife erreicht haben, wäre es sinnvoll, statt der
einen Woche im Januar drei ein- bis dreitägige Tagungen über das
Jahr verstreut abzuhalten. (Wie andere Landeskirchen
auch) Wenn die Synode bei einem Gesetz keine Entscheidung
treffen kann, wäre eine Verschiebung um einige Monate mit einer
neuen Beratungsrunde leicht zu verkraften. Die Synodenmitglieder
könnten sich für jede Tagung auf weniger Punkte intensiver und
kompetenter vorbereiten.

7. Durch die (halb-)öffentliche Diskussion im Intranet
können Synodenmitglieder oder Beratungsteilnehmer (auch
PresbyterInnen) jederzeit die Presbyterien über die Beratungen
informieren und in die Beratungen mit einbeziehen. Der indirekte
Einfluss der Presbyterien könnte gestärkt werden, so dass die
Landessynode wieder auch zur Vertreterin der Gemeindeebene wird, wie
es die presbyterial-synodale Struktur unserer Kirche vorsieht.

 

8. Die ausführlichen und für jeden sichtbaren Beratungen
im Intranet mit Würdigung aller Argumentationen verhindern,

a.) dass spontane, eher zufällige Synodenvoten das
Ergebnis beeinflussen;

b.) dass Gesetze ohne angemessene Diskussion
verabschiedet werden und so nicht optimale Ergebnisse haben oder von
Partikularinteressen geleitet sind;

c.) dass nur die positiven Aspekte, die in den
bisherigen Vorlagen dominierten, Berücksichtigung in der Diskussion
finden, sondern die Beratungen im Intranet garantieren, dass auch
kritische Aspekte aufgenommen werden und so das bestmögliche
Gesamtergebnis erarbeitet werden kann;

d.) dass einige starke Persönlichkeiten in der Synode
ihre Vorstellungen durchsetzen können;

e.) dass die der Synode angehörenden Fachleute (Z.B.
Verwaltung, NKF) ihre Eigeninteressen als Beschluss der
Gesamtsynode durchsetzen können, weil die Synodalen als „Laien"
den Fachleuten nicht widersprechen, sondern alleine auf die
Richtigkeit des Fachwissens vertrauen müssen;

f.) dass die gesamten nicht in der Synode anwesenden
Mitglieder der Landeskirche überrascht werden von unerwarteten
Gesetzesbeschlüssen;

g.) dass die Synodalen überfordert sind von mehreren
hundert Seiten Vorlagen, die sie zwischen Mitte Dezember und Mitte
Januar weder selbst verarbeiten können noch mit Experten, mit
Kollegen oder mit ihren Presbyterien besprechen und beraten können;

Einsparungen:

Die Verkleinerung der Landessynode ermöglicht
erhebliche Einsparungen an Übernachtungskosten. Ausschusssitzungen
können reduziert werden, da Argumentationen nachlesbar und über
Internet kommunizierbar sind. Der (teure) fachkundige
Spezialsachverstand muss nicht in der Synode anwesend sein, sondern
ist normalerweise auf schriftlichem Wege vorher an der Diskussion
beteiligt.

Ziel:

Die verkleinerte Landessynode wird aktueller und
kompetenter als zur Zeit Beschlüsse fassen und Gesetze verabschieden
können, da die offenen Beratungen im Intranet eine Aufzählung aller
Aspekte erwarten lassen und jedem Synodalen eine umfassende Bewertung
der Gesetzesentwürfe mit allen Argumenten ermöglichen. Die Synode
wird durch die umfassende Einbeziehung der kirchlichen Basis in die
Beratungen näher an den Gemeindegliedern, ihren Interessen und
Ansichten sein und somit wesentlich zur Stabilisierung unserer Kirche
beitragen. Das presbyterial-synodale System wird wieder ernst
genommen: Die Gemeindebasis hat die Möglichkeit, auf die Zukunft
der Kirche mit guten Argumenten als Diskussionsteilnehmer Einfluss zu
nehmen.

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© Manfred Alberti

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