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Pfr. Manfred Alberti

Ev. Kirchengemeinde Sonnborn

Lüntenbecker Weg 38

42327 Wuppertal

Tel. Fax 0202 712602

alberti@sonnborn.de

Mitglied der Pfarrvertretung der EKiR                                            Wuppertal 1.1.2011

 

 

Schreiben an alle an der Rheinischen Landeskirche
Interessierten,

deren Adressen in meinem Adressbuch sind.

Mit der Bitte um Weiterleitung

an möglichst viele Adressaten im Bereich der
Rheinischen Kirche.

 

 

Betr.:
  Abschaffung
der Presbyterien als Leitungsorgan der Gemeinden

 

Liebe PfarrkollegInnen, FreundInnen und Bekannte,

die Landessynode im Januar 2011 soll gravierende
Weichenstellungen für die Zukunft der Rheinischen Gemeinden vornehmen:

Es geht um nichts weniger als die Abschaffung der Presbyterien

als Leitungsorgane der Gemeinde.

In einem Überraschungcoup
ohne vorherige Diskussionen in den Gemeinden sollen den Presbyterien mit der Pfarrwahl, mit der Personalverantwortung
für PfarrerInnnen
und mit der Personalverantwortung für alle anderen
MitarbeiterInnen
drei ihrer wichtigsten Kompetenzen der Gemeindeleitung
entzogen werden.

Steuerungsebene für die kirchliche
Personalplanung wird der Kirchenkreis.“

(Vorlage
4: Beschlussantrag A 1.a   S.3)

1. Pfarrer und Pfarrerinnen sind nach Vorlage 4 in einer
Dienstgemeinschaft Teil des Personals wie alle anderen auch.

2. Steuerungsebene für die gesamte kirchliche Personalplanung wird der
Kirchenkreis.

3. Der Kirchenkreis entscheidet über die konkrete Umsetzung im Rahmen
verschie-dener Modelle: Er kann z.B. beschließen, Teile der Personalplanung
wieder an die Presbyterien zurückzugeben.

Daraus folgt:

1. Die Verantwortung
für alles Personal
wird prinzipiell erst einmal den Presbyterien / Gemeinden
entzogen.

2. Die Verantwortung
für Pfarrer / Pfarrerinnen
wird prinzipiell erst einmal den Presbyterien /
Gemeinden entzogen.

3. Damit liegt die Pfarrwahl in der Verantwortung des Kirchenkreises.

4. Damit liegt die Anbindung der Pfarrer/ Pfarrerinnen beim Kirchenkreis.

5. Ob der Kirchenkreis Pfarrwahl, Anbindung
der PfarrerInnen an die Gemeinden und Personalverantwortung zurückgibt, liegt
in der Kompetenz des Kirchenkreises und nicht der einzelnen Gemeinden.

Schlussfolgerung
1:

(Nirgendwo explizit erwähnt oder diskutiert)  Gemeinden und Presbyterien werden zwei  ihrer wichtigsten Aufgaben und
Verantwortungen verlieren: das Recht auf die Pfarrwahl und die Anbindung
der Pfarrer/Innen
.

Schlussfolgerung
2:

Gemeinden und Presbyterien werden auch das dritte Standbein ihrer Aufgaben und
Verantwortungen verlieren: Die Verantwortung für Einstellung und Leitung der
anderen Mitarbeiter.

Schlussfolgerung
3:

Die für Personal etatmässig zur Verfügung stehenden Finanzmittel werden nicht mehr von den Gemeinden verantwortet,
sondern unterliegen der Verantwortung des Kirchenkreises (Vorlage 4: Punkt 5.1.
S.37f).

Schlussfolgerung
4:

(Nirgendwo erwähnt:) Die verpflichtenden Personalrücklagen
werden logischerweise aus dem Gemeindevermögen in die Verfügungsgewalt des
Kirchenkreises übergehen, sobald die Personalhoheit beim Kirchenkreis liegt.

(Der angehängte
Rundbrief der Pfarrvertretung beschäftigt sich ausführlich mit den Problemen
dieser Maßnahmen. Inzwischen hat auch der Lutherische Konvent im Rheinland sich
vollinhaltlich hinter diesen Brief gestellt.)

 

Die Brisanz dieser Machtverschiebung
von den Presbyterien auf den Kirchen­kreis
wird  deutlich, wenn man sich noch zwei andere
Punkte vor Augen hält:

a) Die Vorlage 31 zur Verwaltungsstruktur kann man als ein einziges einseitiges
Plädoyer dafür lesen, den Presbyterien auch die Verantwortung für die Gemeinde-verwaltung zu entziehen. Wenn
Gemeinden sich heute freiwillig Verwaltungsämtern anschließen können – oder
ggfs. auch wieder austreten -, dann sind sie in Zukunft zwangsweise Teil dieser Verwaltung. Und das, obwohl diese
Großverwaltungen durch ihre Hierarchien wahrscheinlich prinzipiell teurer sein
müssen als die gemein-denahe Verwaltung, die Umständlichkeit und
Fehlerhaftigkeit durch Gemeinde­ferne sowie die weichen Kosten (Fahrzeiten)
noch nicht einmal eingerechnet.

b) Nicht Synodenthema aber doch landeskirchenweit im Umbau ist die Verantwor-tung für die Gebäude. Die Gebäudestrukturanalyse mit immensen
Kosten für jede Gemeinde ergibt ein landeskirchenweites Kataster aller Gebäude,
mit dem von oben herab gemeinde­übergreifend entschieden werden kann, welche
Gebäude zu erhal-ten und welche abzu­stossen sind. Absehbar ist deshalb, dass
bald den Presbyterien auch die Verantwortung für die Gebäude entzogen wird.
Dass die Gemeinden dann aus ihrem Vermögen auch die extrem hohen Mittel für die
Substanzerhaltungs-pauschale (teilweise
jährlich über 60 Prozent der Kirchensteuereinnahmen einer Gemeinde) an den
Kirchenkreis oder die Landeskirche abgeben müssen, liegt vermutlich in der
Natur der Sache.

Zwischenbilanz:

Wenn die Verantwortung für die
Pfarrwahl und die Anbindung der PfarrerInnen an die Gemeinden, wenn die Verantwortung
für die Mitarbeiter, wenn die Verantwortung für die Gemeindeverwaltung und die
Verantwortung für die Gebäude weggenommen sind, was bleibt dann noch von der
Verantwortung und Kompetenz des Presbyteriums übrig?

 

Mit der Abschaffung
der Presbyterien als Gemeindeleitung ist zu erwarten, dass neue gravierende Probleme auftauchen werden:

-      
Eine massive Überforderung der Kirchenkreise! Wie können die ehrenamtlichen
Mitglieder des KSVs nur annähernd angemessen die Wege und Situationen der
einzelnen Gemeinden im Blick haben und steuern?

-      
Eine massive Überforderung der Landeskirche! Wie soll wie in einer
Planwirtschaft die Landeskirche die richtige Pfarrperson auf die richtige
Stelle setzen, wenn nicht durch Gemeindewahl die Gemeinde selbst den Bewerber /
die Bewerberin aussucht, der zu ihr passt?

-      
Indem Entscheidungen nicht auf der untersten
möglichen Ebene getroffen werden, sondern oben, steigt das Risiko, durch
falsche Entscheidungen für gravierende
Fehlentwicklungen gleich in der ganzen Landeskirche
verantwortlich zu
werden.  Falsche Entscheidungen einzelner
Gemeinden könnten leichter aufgefangen werden.

-      
Presbyterien
ohne wichtige Kompetenzen werden sehr unattraktiv sein
für Men­schen, die
im Ehrenamt auch Verantwortung wahrnehmen möchten und können. Die Bereitschaft
zum Ehrenamt hängt auch an den damit verbundenden Kompetenzen. Die Gemeinden
als Basis unserer Landeskirche werden zusätzlich geschwächt.  Sobald die Gemeinden keine kompetenten
Menschen mehr durch attraktive Ehren-ämter an sich binden können, wird es auch keine kompetenten Menschen mehr für die Kreissynodalvorstände
geben.

Mit diesem Schreiben sollen nur einige wenige Problematiken
aufgezeigt werden, die sich aus den Plänen zur Abschaffung der Presbyterien als
Gemeindeleitung ergeben. Kirchenleitende Schwierigkeiten mit einer Überforderung einiger Presbyterien sol-len
nicht verkannt werden. Aber darf man deshalb gleich allen Presbyterien die Kern-kompetenzen
der Gemeindeleitung entziehen, weil einige nicht in der Lage sind, ihre
Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen? Statt die Presbyterien als Leitungsorgane
ab-zuschaffen, kann man auch die Presbyterien
stärken
und sie durch fest installier­te Warnsysteme vor falschen Wegen bewahren.

Wie kann eine Landessynode als mittlere Ebene, der die
Gesetzgebung obliegt, der unteren Ebene in einem Überraschungscoup die
wichtigsten Kompetenzen wegneh­men, ohne dass darüber vorher eine ausführliche
Diskussion auf allen beteiligten Ebenen stattgefunden hat?

Warum will man schon heute beim Pfarrberuf neue Pflöcke unumkehrbar
einschla-gen, obwohl erst jetzt im Januar 2011 der Startschuss gegeben wird zu
einer landes­kirchenweiten Pfarrbilddiskussion, deren Ergebnisse eigentlich die
Voraussetzung aller Zukunftsplanungen sein müssten?

Eine solche gravierende Veränderung der Kirchenstruktur unserer
Landeskirche erfordert eine vorherige ausführliche Diskussion auf allen
Ebenen unserer Kirche durch ein Proponendum.

Bitte wenden Sie sich
noch vor der Landessynode an Ihre Abgeordneten und schicken Sie diesen Brief
weiter, so dass möglichst viele in unserer Landeskirche von den umstrittenen
Planungen wissen.

Ein gesegnetes und ermutigendes Neues Jahr wünsche ich Ihnen

                                                                                        Manfred Alberti

Vorlagen: www.ekir.de/Landeskirche/Landessynode/Landessynode2011/Dokumente

Anlage: Rundbrief 2 der Pfarrvertretung

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