www.Presbyteriumsdiskussion-EKiR.de www.manfredalberti.de
    www.Presbyteriumsdiskussion-EKiR.de    www.manfredalberti.de                    

Anmerkungen zum Präsesbericht auf der LS 2013

(zu finden unter: ekir.de/www/downloads/20130107_PT.)

 

Ausschnitt II 1 (Erster Abschnitt):

….

„II. Nichts muss bleiben, wie es ist

Die Jahreslosung befreit uns davon, Bestehendes zu zementieren. Sie ermutigt uns: Gib dich nicht einfach zufrieden mit dem „Hier und Heute“ deines Lebens, brich immer wieder neu auf.

 

II.1 Strukturen und Ordnungen unserer Kirche können verändert werden.

Auch für das Ordnungsgefüge unserer Evangelischen Kirche im Rheinland gilt: Kein Gesetz, keine Verordnung, keine Regelung ist unveränderbar.

Allerdings haben einzelne Ordnungselemente eine unterschiedliche Wertigkeit.

So wird der Grundartikel nur angesichts grundlegend neuer Erkenntnisse im Verstehen der Heiligen Schrift verändert. Das geschah zuletzt nach dem Beschluss der Synode über die Erneuerung des Verhältnisses zwischen Christen und Juden.

Eine Besonderheit unserer rheinischen Kirchenordnung ist, dass sie eine Gewaltenteilung nicht kennt. Damit ist sie im politischen Sinn nicht demokratisch.

Auch die notwendigen Instrumente demokratisch-politischen Lebens wie zum Beispiel das Gegenüber von Regierung und Parlament oder die Willensbildung mit Hilfe von Parteien gehören nicht zur Ausgestaltung unseres Leitungsgefüges. Die Kirchenordnung will vielmehr jeder Parteibildung wehren. Auch Gruppen zur Organisation der Meinungsbildung oder der Vorbereitungen von Wahlen sind – anders als in anderen Landeskirchen und bei der Synode der EKD – nicht vorgesehen.

Die Mütter und Väter unserer Kirchenordnung wollten mit dieser Form der Ordnung im Sinne der Barmer Theologischen Erklärung ein Bekenntnis dazu ablegen, dass Christus das eine und einzige Haupt der Kirche ist. Der Leitung der Kirche durch den einen Christus soll die aus der einen Landessynode abgeleitete Leitung der rheinischen Kirche entsprechen.

Die Synode ist Kirchenleitung, also Exekutive. Darüber hinaus aber ist sie durch ihr gesetzgeberischen Handeln auch Legislative und durch ihre Wahl der Kirchengerichte Judikative. Es ist eine offene Frage, ob sie im extremen Ausnahmefall die Judikatur auch an sich ziehen könnte.

Diese umfassende Leitungsfunktion der Synode kann meiner Ansicht nach nur gelingen, wenn bestehende Verfahrensregeln strikt eingehalten und auch tradierte „ungeschriebene Regeln“ beachtet werden.

 

Unsere Ordnung sieht vor, dass Entscheidungen kollegial gefasst werden. Wir sind davon überzeugt, dass der Leitungswille des Herrn der Kirche sich auf diese Weise angemessen durchsetzen kann. Gemeinsame Beratung, die sich um Einmütigkeit bemüht, soll dem Wirken des Heiligen Geistes Raum geben – also eben nicht die Bindung der Leitungskompetenz an ein Weihe-Amt. Und auch nicht ein durch Fraktions- oder Parteibildung gehärteter Meinungskampf.

Unsere Ordnung kennt aus diesen Grundüberlegungen heraus kein Bischofsamt.

Die Synode selbst übt manche Bischofsfunktionen aus, ebenso die Superintendentinnen und Superintendenten, aber nicht der oder die Präses.

 

Die Evangelische Kirche im Rheinland hat damit eine Ordnung, die von prägnanten theologischen Grundüberlegungen ausgeht. Es mag sein, dass für Manche diese theologischen Grundüberlegungen ihre Überzeugungskraft verloren haben. Für mich nicht.

Ich werbe an dieser Stelle dafür, unsere Kirchenordnung nicht allein unter pragmatischen Gesichtspunkten zu diskutieren. Und ich „oute“ mich zugleich als ein theologischer „Fan“ – aber nicht als ein „Ultra“! – der rheinischen Ordnung.

Ich habe in meiner pfarramtlichen Tätigkeit auf allen Ebenen unserer Kirche ihre Besonderheiten schätzen gelernt. Und diese Wertschätzung hat sich noch verstärkt, seit ich durch mein Amt als Ratsvorsitzender der EKD die Vor- und Nachteile anderer landeskirchlicher Ordnungen intensiver kennenlerne.

 

1. Der Präses „outet“ sich als theologischer „Fan“ der rheinischen Ordnung. Da ist es sehr verwunderlich, dass er in diesem Abschnitt an nicht einer einzigen Stelle die rheinische „presbyterial-synodale“ Struktur unserer Kirche wörtlich erwähnt. Stattdessen malt er ein fast bischöfliches Amt der Landessynode als Exekutive, Legislative und Judikative aus: In der Leitung der Landessynode würde sich Christi Leitung der Kirche widerspiegeln: „Der Leitung der Kirche durch den einen Christus soll die aus der einen Landessynode abgeleitete Leitung der rheinischen Kirche entsprechen.“

Dass die rheinische Kirchenordnung deshalb eine Gewaltenteilung nicht kennt, sie deshalb „im politischen Sinne nicht demokratisch“ sei, und dass „die notwendigen Instrumente demokratisch-politischen Lebens wie zum Beispiel das Gegenüber von Regierung und Parlament oder die Willensbildung mit Hilfe von Parteien“ nicht zur „Ausgestaltung unseres Leitungsgefüges“ gehören, verlangt auf der anderen Seite aber eine besondere Achtung der kirchenleitenden Gremien und Personen vor den Rechten und Interessen anderer Institutionen und Ebenen der Kirche:

-       Die rheinische Kirche ist von ihrer Ordnung her von unten nach oben aufgebaut: Die entscheidenden Institutionen (auch juristisch: Kirche!) sind die Gemeinden, die bestimmte Rechte und Aufgaben aus pragmatischen Gründen an obere Ebenen abgeben können. Die Gemeinden sind die Empfänger der Kirchensteuer und finanzieren daraus auch die anderen kirchlichen Ebenen. Wie verträgt sich diese Grundstruktur rheinischer Ordnung mit dem Leitungsbild des Präsesberichtes: mit einer „umfassende(n) Leitungsfunktion der Synode.“?

-       Engt es nicht ein bischöfliches Leitungsamt der Landessynode (wenn man von so etwas im Rheinland überhaupt sprechen kann und soll) sehr stark ein, dass die Presbyterien nach der presbyterial – synodalen Struktur weitgehend die Leitung der Gemeinden innehaben sollen? Wie kann die Landessynode dann in den letzten Jahren massiv in der Kirchenordnung vorgegebene Rechte der Presbyterien streichen und auf andere Ebenen verlagern?

 

2. Zustimmen möchte ich dem Satz: Unsere Ordnung sieht vor, dass Entscheidungen kollegial gefasst werden. (Hervorhebung im Text)

Aber kollegiale Leitungsverantwortung auf allen Ebenen setzt voraus, dass allen Beteiligten alle wichtigen Informationen und Meinungen gut zugänglich sind: Es kann nicht gut sein und gut gehen, wenn einer Landessynode nur die Beschlussvorlagen der Ausschüsse zugänglich sind, es aber keine Möglichkeit gibt, andere (kritische) Meinungen und Informationen den Landessynodalen zur Verfügung zu stellen.

            Es gibt kein Medium im Rheinland, das von den Synodenvorlagen abweichende Meinungen zu allen Synodalen transportieren könnte. Die Synodenvorlagen der (teilweise durch die Berufe ihrer Mitglieder sehr interessengeleiteten) Ausschüsse besitzen das Informationsmonopol. Auf solcher Basis ist aber keine angemessene kollegiale Entscheidung möglich.

            Gute Entscheidungen sind in jedem Gremium davon abhängig, dass frühzeitig alle relevanten und kritischen Meinungen und Informationen allen Beteiligten zur Verfügung gestellt werden, damit sie sich ihre eigene Meinung bilden können. Nach den Versuchen einer breiten Beteiligung 2011 ist das vor dieser Synode leider nicht mehr gegeben. Kritische Aspekte kann man auf seiner eigenen Homepage veröffentlichen, einen Weg zu allen Synodalen gibt es nicht (wie früher z.B. durch einen Leserbrief im WEG)

            Wenn in dem vorbereitenden Ausschuss zum Verwaltungsstrukturgesetz (ausweislich der Teilnehmerliste) ausser einer Kirchmeisterin kein einziger GemeindepfarrerIn aus seiner Erfahrung die Interessen der Presbyterien und Gemeinden vertreten konnte, ist es illusorisch, bei der Gesetzesvorlage eine gute Lösung aus Sicht der Gemeinden zu erwarten: Die Mitarbeiter aus der Verwaltung konnten ihre Interessen stark vertreten: Kollegiale Entscheidung ist etwas anderes.

Kollegiale Entscheidungen erfordern notwendig Offenheit und Respekt für alle verschiedenen Interessen und alle Aspekte. Wenn das nicht gegeben ist, fallen Entscheidungen einseitig zugunsten derer, die über die veröffentlichten Meinungen und Informationen das Sagen haben.

 

Als Fan der rheinischen presbyterial- synodalen Ordnung mit einer starken Leitungsverantwortung der Presbyterien für ihre Gemeinden (im Rahmen kreissynodaler und landessynodaler Interessen) setze ich mich ein für die Rechte und Interessen der Gemeinden und Presbyterien: Sie bilden das organisatorische Fundament unserer Kirche. Im Rheinland kann „eine umfassende Leitungsverantwortung der Synode“ nur von diesem Fundament abgeleitet sein. Dass die Gemeinden durch ihre Vertreter in der Kreissynode die Landessynodalen mitbestimmen können, ist nur ein Bruchteil der presbyterial-synodalen Leitungsverantwortung der Gemeinden und kann keinesfalls ihre einzige Leitungsbeteiligung sein.

Manfred Alberti   07.01.2013

Druckversion | Sitemap
© Manfred Alberti

Diese Homepage wurde mit IONOS MyWebsite erstellt.